Interessensschutz für unselbständige Menschen

2009-026 | 25/05/2009


Am Freitag, den 22.05.09, hat im B.S.B. das letzte Informationstreffen über die Figur des Sachverwalters stattgefunden
.

In den Räumlichkeiten des B.S.B. in der Romstrasse 100 kam es am letzten Freitag zum letzten Informationstreffen über den Sachverwalter. Das Treffen fand im Rahmen der Sensibilisierungskampagne vom Landesamt für Menschen mit Behinderung statt, die gemeinsam mit dem B.S.B. und dem Sozialsprengel Brixen gestartet wurde. Zweck der Kampagne ist es, neue Sachverwalter zu gewinnen, die unselbstständigen Menschen  bei wichtigen Entscheidungen zur Seite stehen.
Die Figur des Sachverwalters wurde vom Gesetzgeber eingeführt (6/2004), um Menschen zu helfen, die aus verschiedenene Ursachen nicht mehr in der Lage sind, wichtige Angelegenheiten für sich selbst zu entscheiden, z.B. bei Behördengängen, wenn ein Vertrag abgeschlossen werden muss oder für die Verwaltung ihres Vermögens. Diese Menschen brauchen keinen Vormund, sondern eben eine professionelle Betreuung in diesen Angelegenheiten. Zum Sachwalter können sowohl Familienangehörige als auch Außenstehende ernannt werden. Der Antrag auf Sachwalterschaft ist beim Vormundschaftsgericht einzureichen, der Vormundrichter ernennt den Sachverwalter und bestimmt den Umfang seiner Handlungen und Aufgaben, je nach Autonomiegrad des Betroffenen.
Das heutige Treffen haben der Vormundrichter von Meran, Stefan Tappeiner, Roberta Rigamonti vom Dachverband der Sozialverbände zur Sachwalterschaft beraten, der Direktor ASSB Bruno Marcato, Gheraldo Bertoldi und Manuela Meneghelli (Rechtsamt B.S.B).
Teilgenommen haben ca. 40 Ehrenamtliche und Sozialarbeiter.

« zurück