Hauspflegedienst (HPD)
Vorstellung
Die Hauspflege steht jenen Personen zur Verfügung, die teilweise oder vollkommen, physisch oder psychisch unselbständig und daher nicht mehr in der Lage sind, ihr tägliches, familiäres Leben ohne Hilfe von Außen zu führen. Der Dienst ist darauf ausgerichtet, diesen Personen die Möglichkeit zu geben, in ihrer Wohnung in Sicherheit leben zu können und wird von Altenbetreuern und/oder Sozialhilfskräften erbracht.

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Dienstcharta - ''HPD'' Der Hauspflegedienst (2012)
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Die Dienstleistungen
- Pflege der Person, Körperpflege
- Hilfe im Haushalt
- Wäsche und Einräumen der Kleidung
- Zubereitung der Mahlzeiten (Mensadienst)
- Übergabe der Mahlzeiten am Wohnort "Essen auf Rädern" (wenden Sie sich an den Sozialsprengel im eigenen Stadtviertel; siehe Abschnitt ''Adresse'')
- Begleitung und Erledigung kleinerer Obliegenheiten
- Aktivierung der vorhandenen Netzressourcen und des Sozialsekretariats
- Vorherige Überprüfung der Gesuche um Installation des Notrufdienstes
Der Zugang zum Dienst
Der Zugang zum Hauspflegedienst ist nicht der finanziellen Situation der Antragsteller unterworfen; er erfolgt durch ein Gespräch mit einer Sozialassistentin und durch das Einreichen eines Gesuchs, das bei den Diensten abgeholt werden kann, die im Abschnitt "Adresse" angeführt sind. Das Gesuchsformular kann aber auch direkt hier heruntergeladen werden. Mit Ausnahme der ärztlichen Unterlagen können alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angaben durch einen eigens erstellten Vordruck eigenerklärt werden. Die Informationen in Bezug auf das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers sind notwendig, um seine Mitbeteiligung an den Kosten der geforderten Leistung festsetzen zu können, welche eben anhand seiner finanziellen Möglichkeiten errechnet wird.
Die Zugangskriterien
Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Bozen haben. Die Sozialassistentin wird mit der technischen Verantwortlichen derjenigen Sektion des Hauspflegedienstes, die für die Wohnzone des Antragstellers verantwortlich ist, eine erste Visite in der Wohnung des Antragstellers und einige Gespräche durchführen. Danach wird der reelle Bedarf ermittelt und ein Tätigkeitsprogramm erstellt, das den festgesetzten Bedürfnissen entspricht.
Fristen
Die Fristen für die Lösung des Problems oder die Befriedigung des Bedürfnisses hängen von der Art des Bedürfnisses und von der Verfügbarkeit an menschlichen Ressourcen ab, über die der Dienst in der Wohnzone des Antragstellers verfügt.
Die Kosten des Dienstes
Im Jahr 2011 sind folgenden Tarife in Kraft:
- Hauspflege - 1 Betreuungsstunde: von 3,50 Euro (Mindesttarif) bis zu 23,00 Euro (Höchsttarif)
für selbständige Personen, Personen mit Begleitgeld oder der Pflegestufe 1 oder 2 - Hauspflege - 1 Betreuungsstunde: von 10,00 Euro (Mindesttarif) bis zu 23,00 Euro (Höchsttarif)
für Personen der Pflegestufe 3 und 4 - Dienst "Essen auf Rädern": Volles Menü mit Zustellung daheim: von 3,60 Euro (Mindesttarif) bis zu 9,83 Euro (Höchsttarif)