Meeresaufenthalte für pflegebedürftige Senioren

Dienstleistungen

Der Betrieb für Sozialdienste Bozen organisiert im Sommer Meeresaufenthalte für teilweise oder vollkommen pflegebedürftige Senioren. Es handelt sich um Gruppenferien in besonderen Einrichtungen an Badeorten, die mit dem Betrieb konventioniert sind und welche den alten Menschen den notwendigen Komfort bieten und zudem frei von architektonischen Barrieren sind. Rund um die Uhr ist die Anwesenheit von qualifiziertem Betreuungs- und Krankenpflegepersonal garantiert.
Die Gäste genießen Vollpension und können an Animationstätigkeiten teilnehmen. .
Für den Transport (mit angemessen ausgestatteten Bussen und Begleitung) von und nach Bozen wird ebenfalls gesorgt. Im Rahmen der verfügbaren Plätze werden auch Begleitpersonen zu den Meeraufenthalten zugelassen (4 Personen pro Turnus).

Siehe Fotoausstellung NO LIMIT über die Meeresaufenthalte der Senioren in den letzten Jahren.

Anmerkung
: Die Ferienaufenthalte für selbständige Senioren werden von der Gemeinde Bozen, Amt für Freizeit organisiert.

Voraussetzungen

Um an den Ferienaufenthalten teilnehmen zu können, müssen die Interessierten über 60, in Bozen ansässig und teilweise oder vollkommen pflegebedürftig sein.
Sollten mehr Ansuchen eingereicht werden als die zur Verfügung stehenden Plätze wird eine Rangliste erstellt. Bervorzugt werden jene Personen, deren individueller Betreuungsbedarf größer ist. Bei gleichwertigen Situationen wird der Person Vorrang gegeben, deren Einkommenslage prekärer ist. Eine bestimmte Anzahl von Plätzen wird den Altersheimgästen vorbehalten.

Kosten des Dienstes

Für den 14-tägigen Meeresaufenthalt ist eine Teilnahmegebühr vorgesehen. Die Höhe des Betrages wird nach Einkommens- und Vermögenssituation des Teilnehmers und seiner engeren Familienangemeinschaft berechnet.

Zugang zum Dienst

Für die Teilnahme an den Aufenthalten muss ein eigenes Anmeldeformular ausgefüllt werden; weiters muss der Antragsteller durch Eigenerklärungen das eigene Einkommen und Vermögen sowie allfällige Ausgaben belegen. Diese Erklärungen werden vom Amt benötigt, um den Betrag der Kostenmitbeteiligung des Teilnehmers errechnen zu können. Die Einschreibungen erfolgen 2010 vom 15. März bis 30. April beim Sozialsprengel Gries- St. Quirein, in der Amba Alagistr. 20, 3. Stock, Zimmer 305.

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