Sozialpädagogische Betreuung

Vorstellung

Dieser Dienst löst Notsituationen durch die Unterstützung und Förderung der Person und der Familien. Die Hilfsmaßnahmen werden zusammen mit der bestroffenen Person ausgewählt. Das Gesuch um Unterstützung und Hilfe kann direkt von der betroffenen Person, von den Familienangehörigen, von Bekannten und Freunden oder von Körperschaften bzw. Vereinigungen eingereicht werden. Der Dienst wird von Sozialassistenten erbracht.

Es sind folgende Leistungen vorgesehen:

  • Betreuung und soziale Beratung für Einzelpersonen und Familien und Hilfsmaßnahmen zur Überwindung sozialer Probleme (Einsamkeit, Ausgrenzung, Beziehungsschwierigkeiten, Probleme bei der sozialen Integration)
  • Information und Beistand beim Zugang zu Diensten und Einrichtungen für Minderjährige und Familien
  • Familiäre Anvertrauung oder Anvertrauung an Pflegefamilien, Unterbringung der Minderjährigen in Instituten oder Wohngemeinschaften
  • Soziale Bewertung für die kurz- und langfristigen Aufnahmen von Betreuten in den Alters- und Pflegeheimen, in den Tagespflegeheimen und für die Inanspruchnahme des Hauspflegedienstes
  • Soziale Bewertung des Betreuungsbedarfes (Finanzielle Sozialhilfe, Hauspflegedienst, Besuch von Tagesstätten, usw.)

Soziale Betreuung der Familien und Minderjährigen


Die Betreuung Minderjähriger in sozialen Notlagen hat nicht nur eine Schutz- sondern hauptsächlich eine Präventionsfunktion; sie ist auf das Wachstum des Minderjährigen in einem geeigneten, familiären Umfeld ausgerichtet, das seiner psycho-physischen Entwicklung zugute kommt.
Die Sozialassistenten des sozialpädagogischen Bereichs im Sozialsprengel versuchen durch Treffen mit den Familien und den Minderjährigen, die auf die Sammlung von Informationen ausgerichtet sind, das Lebensumfeld des Minderjährigen (familiäre Situation, soziales Netz, psycho-physische Gesundheit usw.) und die vorhandenen Probleme kennen zu lernen und zu verstehen. Später, nachdem die Situation analysiert wurde, haben die Sozialassistentinnen die Aufgabe, die verschiedenen, möglichen Lösungen festzusetzen. Diese können: 

  • direkt von der Herkunftsfamilie kommen;
  • in der Weiterleitung der Familie an die zuständigen Gebietsdienste und/oder
  • in der Betreuung der Familie und der Planung weiterer Treffen ausgemacht werden, um ein globales Schutzprojekt für die Minderjährigen zu erstellen.

Der Eingriff der Sozialassistentinnen kann direkt von den Familien, vom betroffenen Minderjährigen, von Bürgern (z.B. Nachbarn, Bekannte, usw.), von anderen öffentlichen oder privatrechtlichen Trägern oder vom Jugendgericht angefordet werden.

Um besonders schwerwiegende oder heikle Situationen zu lösen kann der Sprengel im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen auch zu spezifischen Maßnahmen vorgehen.

Siehe auch ''Vademecum area minori e famiglie'' - die deutsche Fassung wird in Kürze veröffentlicht.



Sozialbetreuung für Senioren

Die betagten Menschen oder ihre Familienangehörigen, die einer besonderen Notsituation - auch in Bezug auf die Hauspflege, auf die Aufnahme im Altersheim oder Pflegeheim oder in Bezug auf die Tagesstätten - gegenüber stehen, können sich an den sozialpädagogischen Dienst des Sozialsprengels wenden, wo qualifiziertes Personal für die Suche nach einer Lösung zur Verfügung steht.

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