Wohneinrichtungen und teilstationäre Dienste
Wohneinrichtungen
Download
Dienstcharta - Amt für Menschen mit Behinderung und
in psychischer Notlage (2012)
[PDF 741 KB]

WOHNHEIM / WOHNHEIMGRUPPE
Das Wohnheim und die Wohnheimgruppe sind zwei stationäre Dienste, die in stabiler Form Gruppen mittelschwer und schwer behinderter Personen oder Personen beherbergen, die wegen ihrer Behinderung eine dauerhafte und kontinuierliche Betreuung benötigen.
Im Laufe des Tages besuchen beinahe alle Bewohner (die schwerwiegendsten Fälle ausgenommen) eine Tageseinrichtung des B.S.B. (vgl. folgender Absatz). Die Zielsetzung dieser Einrichtungen ist pädagogischer und fürsorglicher Natur da die jeweils angebotenen Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, die persönliche Autonomie und Körperpflege zu entwickeln, beizubehalten und zu fördern.
WOHNGEMEINSCHAFT - In den Wohngemeinschaften des Betriebs für Sozialdienste Bozen leben, im Rahmen einer Wohneinrichtung familiärer Art , Betreute mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, die nicht einer dauerhaften und kontinuierlichen Betreuung bedürfen. Der B.S.B. leitet insgesamt fünf Wohneinrichtungen, wobei drei dieser Einrichtungen durch eigene Abkommen mit dem B.S.B. von privatsozialen Trägern geführt werden (3-4-5).
Die zwei, direkt vom B.S.B. geleiteten Wohngemeinschaften für körperlich behinderte Menschen beherbergen insgesamt 15 Betreute.
Von den drei, durch die oben erwähnten Abkommen geleiteten Wohngemeinschaften ist eine auf Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen (3 Plätze) und zwei (eine für Männer und eine für Frauen) auf Menschen mit psychischen Störungen (13 Plätze) ausgerichtet.
Das Leben in den Wohngemeinschaften gleicht stark dem Leben in einer gewöhnlichen Familiengemeinschaft: der B.S.B. gewährleistet nur den Wäschereidienst für die Hauswäsche sowie die Reinigung der Räumlichkeiten; die Reinigung der Kleidung, das Bügeln und die Zubereitung der Mahlzeiten wird hingegen direkt von den Bewohnern, mit Hilfe des Betreuungspersonals, vorgenommen.

Im Laufe des Vormittages sind die Bewohner der Wohngemeinschaften in Arbeits- und Beschäftigungsgruppen eingebunden (siehe "Offene Dienste").
In den zwei betriebseigenen Wohngemeinschaften wird die durchgehende Betreuung am Nachmittag und in den Nachtstunden (14.00 - 09.00 Uhr) vom zuständigen Personal erbracht.
In den Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Störungen wird weder an den Wochenenden, noch in den Nachtstunden eine Betreuung erbracht.
In der Wohngemeinschaft für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen wird die Betreuung 24 Stunden am Tag gewährleistet.
Der Dienst in den Wohneinrichtungen wird normalerweise 365 Tage im Jahr Gewährleistet.
| Einrichtung | Adresse | Tel. 0471 |
| WOHNHEIM | Fagenstraße 14 (seit November 2006 im ehemaligen Hotel Schwefelbad, Moritzingerweg, 93 untergebracht) |
50 23 81 |
| WOHNHEIMGRUPPE | Mendelstraße 121 - 124 |
50 18 37 |
| WOHNGEMEINGRUPPE | Europaallee 138 |
93 54 75 |
| WOHNGEMEINSCHAFT | Mendelstraße 121 - 124 |
20 10 45 |
| WOHNGEMEINSCHAFT für psychisch Kranke |
Mendelstraße 124 Abkommen mit der Genossenschaft "Consis" Verwaltungssitz: Galileistraße 2 |
50 24 23
|
| WOHNGEMEINSCHAFT für psychisch Kranke |
Erbsengasse 10 Abkommen mit der Genossenschaft "Consis" |
32 36 87 |
|
BERUFSTRAININGSZENTRUM |
Longonstraße 3 Verwaltungssitz: Frontkämpferstraße 3/2 |
27 17 07 |
| WOHNGEMEINSCHAFT für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen |
Dalmatienstraße 62 Abkommen mit "U.I.L.D.M." Verwaltungssitz: Baristraße 16 |
50 21 22 |
Teilstationäre Dienste
Beschäftigungsgruppen - Im Rahmen der sozialen Tages- Betreuungstätigkeit besuchen Personen mit schwerwiegenden Behinderungen Einrichtungen, wo sie in Handwerks-, Kunst-, Spiel- und Erholungstätigkeiten eingebunden werden. Diese Initiativen, also die Beschäftigung und Betreuung, sind darauf ausgerichtet, das Wohlbefinden der Betreuten in Beachtung ihrer reellen Fähigkeiten zu gewährleisten.
Die Betreuten sind in Gruppen unterteilt und nehmen von Montag bis Freitag, von 08.30 bis 15.30 Uhr an den angebotenen Initiativen teil.
Das Tätigkeitsjahr der Einrichtungen stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Im Sommer und zu Weihnachten und Ostern sind die Einrichtungen geschlossen. Die jeweilige Schließungszeitspanne wird den Betreuten und den Familienangehörigen zu Beginn eines jeden Tätigkeitsjahres (Anfang Januar) mitgeteilt.
Geschützte Produktionswerkstätten und Rehabilitationsstätte - Bei den offenen Diensten scheinen auch die geschützten Produktions- und Rehabilitationswerkstätten auf. Es handelt sich hierbei um Einrichtungen die Arbeits- und Rehabilitationsinitiativen anbieten, die darauf ausgerichtet sind, ein gewisses Maß an sozialer Autonomie zu erlangen. Endziel ist die Integration der Betreuten in den Arbeitsmarkt oder - sollte dies nicht möglich sein - der Aufenthalt in einem Umfeld, das ihrer Würde und Behinderung entspricht.
In den Produktionswerkstätten werden sowohl Erholungs- als auch Arbeitstätigkeiten durchgeführt, wobei letztere bevorzugt werden, weil sie die Integration der Person in den Gebietskontext fördern.
Die Rehabilitationswerkstätten im sozialpsychiatrischen Bereich nehmen psychisch kranke Menschen auf. Die Tätigkeiten in diesen Einrichtungen dienen der Wiedererlangung der Beziehungs- und sozialen Fähigkeiten und der Selbständigkeit, sind auf die Arbeit ausgerichtet und fördern immer das Selbstwertgefühl und die Selbstmotivation der Person.
Anfang Januar wird den Betreuten und den Angehörigen der Jahreskalender der Tätigkeiten mitgeteilt. Die Werkstätten sind im Sommer und zu Weihnachten, Ostern sowie während der Faschingszeit geschlossen.
| Einrichtung | Adresse | Tel. 0471 |
| BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN | Fagenstr. 14 (derzeit im ehemaligen Hotel Schwefelbad, Moritzingerweg, 93 untergebracht) |
50 23 81 |
| BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN | Romstr. 100/c, "palazzina rossa" |
40 97 72 |
| BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN | Europaallee 138 |
20 14 77 |
| GESCHÜTZTE PRODUKTIONSWERKSTÄTTEN | Schloss Weineggstr. 2 Romstraße 100/c, "palazzina rossa" |
26 60 78 |
| REAHBILITATIONSWERKSTÄTTE KOHLERN (von 12 Plätzen sind 5 Plätze psychisch Kranken und 1 Platz für Suchtkranke vorbehalten) |
Ortschaft Kohlern 8 |
32 99 89 |
| SOZIAL-PSYCHIATRISCHE WERKSTÄTTE | Drususallee Nr. 325 |
20 38 33 |
Die geschützte Produktionswerkstatt "DER KIRSCHBAUM" in der Weineggstr. Nr. 2 in Bozen und der KATALOG der Produkte
Der Zugang zum Dienst
Für den Zugang zum Dienst muss man bei den, im Abschnitt "Adresse" angeführten Diensten, ein spezifisches Gesuch einreichen; im Gesuch sind einige Informationen gefordert, die allerdings eigenerklärt werden können.
Die Aufnahme
Die Aufnahme in einer Einrichtung erfolgt auf Antrag des Betreuten oder der Angehörigen, der beim Amt für Menschen mit Behinderung und in Psychischer Notlage eingereicht werden muss. Diesem Antrag muss ein sozialmedizinischer Bericht beiliegen, der vom fachärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes ausgestellt wird.
Die Anträge werden gemeinsam von den Mitarbeitern der Amtsdirektion, vom Team des weiterleitenden Sanitätsdienstes und von den Fachkräften der Einrichtung überprüft. Sobald eine Zieleinrichtung ausgemacht worden ist, werden die Aufnahmemodalitäten vereinbart.
Die Aufnahme ist einer Probezeit unterworfen, in der die effektive Kompatibilität der Person mit dem Dienst überprüft wird. Die endgültige Aufnahmeentscheidung wird vom Direktor des Amtes für Menschen mit Behinderung und in Psychischer Notlage ratifiziert.
Fristen
Die Antwortfristen belaufen sich auf höchstens 30 Tage ab Einlangen des, mit allen notwendigen Unterlagen ausgestatteten, Gesuchs.
Die Kosten des Dienstes
Siehe: Dienstcharta - Amt für Menschen mit Behinderung und in psychischer Notlage (2012)