Institutionelle Zielsetzungen und Grundsätze

Zielsetzungen

Der Betrieb für Sozialdienste Bozen wurde gegründet, um die Sozialdienste der Stadt Bozen zu leiten und in Beachtung der Landesrichtlinien Initiativen durchzuführen, die auf die Förderung, Wiedererlangung und Beibehaltung des Wohlbefindens der Bozner Bürger, auf die Zufriedenstellung ihrer grundlegenden Lebensbedürfnisse und auf die volle Entfaltung der Personen in den sozialen und familiären Beziehungen ausgerichtet sind.

Grundsätze

In Beachtung der institutionellen Zielsetzungen baut die Tätigkeit des Betriebs daher auf folgende Grundsätze auf:

  1. dem Bürger, der Gemeinschaft und der Gruppe ein Minimum an organisierter und beteiligter Hilfe zur Verfügung stellen, die für die Überwindung einer Notlage notwendig ist und nur dort eingreifen, wo die Einzelperson, die Familie, die ehrenamtlichen Vereinigungen und die Genossenschaften nicht mehr in der Lage sind, die Bedürfnisse autonom zu befriedigen (Subsidiaritätsprinzip)
  2. vorübergehend Mängel des sozialen Systems überbrücken, ohne dabei endgültig die Veränderungen zu ersetzen, die von der Gesellschaft durch ihre Institutionen und durch die ökonomische und soziale Organisation vorgenommen werden müssen
  3. mit Unterstützungs- und Ergänzungsfunktionen für das Erreichen der allgemeinen Zielsetzungen der Gesellschaft tätig sein, diejenigen Initiativen zu bevorzugen, die auf Prävention von sozialen Notlagen und Nachteilen und auf die Förderung des Individuums, des Solidaritätsnetzes und der Selbsthilfegruppen ausgerichtet sind
  4. im höchsten Maße die Mitbeteiligung und Einbindung der Bürger, der Allgemeinheit, der Betreuten, des Ehrenamtes und der privatsozialen Träger fördern
  5. eine vereinheitlichte und koordinierte Programmierung der Sozial- und Sanitätsdienste gewährleisten und v. A. durch das Angebot der Grunddienste in den Sozial- und Gesundheitssprengeln vorgehen und alle Initiativen bevorzugen, die der Person die Möglichkeit geben, möglichst lange im eigenen familiären und sozialen Umfeld zu bleiben
  6. in Beachtung der geltenden Vorschriften bei der Erbringung der Leistungen und Dienste keinerlei Diskriminierung sexueller, ethischer, ethnischer, religiöser, politischer Art oder in Bezug auf den psycho-physischen Zustand oder die sozial- ökonomische Situation der Betreuten tätigen
  7. die Intimität, Würde und Vertraulichkeit der Personen auch bei der Bearbeitung personenbezogener Daten (die für die Erbringung der Dienste notwendig sind) schützen und wahren
  8. die verschiedenen Identitäten und Traditionen der Betreuten der verschiedenen Sprachgruppen beachten und dafür sorgen, dass dem Betreuten eine menschlich reiche Aufnahme gewährleistet und dass der Zugang - auch durch Bedienstete mit derselben Muttersprache des Betreuten - vereinfacht wird
  9. bei der Tätigkeit Objektivität, Gerechtigkeit und Unparteilichkeit walten lassen und - in Beachtung der Normen und Grundsätze, die in den Gesetzen und in den einschlägigen Vertragsbestimmungen festgesetzt sind - in allen Einrichtungen auf dem Gebiet die Dienstkontinuität gewährleisten
  10. die Tätigkeit, Organisation und Erbringung der Dienste - auch in Bezug auf deren Öffnungszeiten - auf Effizienz und Wirksamkeit ausrichten
  11. dem Bürger durch moderne und aktualisierte Arbeitsvorgänge sowie durch die konstante Information und Ausbildung des Personals (mit besonderem Augenmerk auf all jenen Bediensteten, die Publikumskontakt haben) einen hohen Qualitätsstandard der Dienste zusichern
  12. konstant überprüfen, dass bei jenen Diensten, die durch Abkommen von externen Trägern geleitet werden, alle Qualitätsstandards eingehalten werden, die gewährleisten, dass der erbrachte Dienst den effektiven Bedürfnissen der Betreuten entspricht