Stationäre Dienste Bereich Menschen mit Behinderung

  1. Wohnheime: Die Wohnheime sind auf Menschen mit schweren Behinderungen ausgerichtet und gewährleisten durch die ständige Anwesenheit der Erzieher 24 Stunden am Tag eine Betreuungs-, Erziehungs- und Integrationskontinuität in allen alltäglichen Lebensbereichen.
  2. Wohngemeinschaften: Die Wohngemeinschaften sind auf Nutzer mit einem höheren Autonomiegrad ausgerichtet, die ebenfalls ein geschütztes Wohnumfeld mit ständiger Anwesenheit von Erziehern (wenn auch im Vergleich zu den Wohnheimen in deutlich geringerer Anzahl) benötigen. Die Wohngemeinschaften bieten den Nutzern allerdings auch die Möglichkeit zur Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung an.

DIE DIENSTE DES AMTES FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Formulare

DEU