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Donnerstag, 12. Februar, und am Faschingsdienstag, 17. Februar, bleiben die Ämter des BSB am Nachmittag geschlossen.

Donnerstag, 12. Februar, und am Faschingsdienstag, 17. Februar, bleiben die Ämter des BSB am Nachmittag geschlossen.

Die Ämter der Verwaltung bleiben - wie vom Gesetz vorgesehen - an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstag (12. Februar 2026und des Faschingsdienstags (17. Februar 2026) geschlossen. 

Die essentiellen Dienste werden natürlich gewährleistet.

10.02.2026

DEU